Patentübersetzung: So wählen Sie den richtigen Partner und organisieren die Arbeit mit Ihrem Patentanwalt

Worauf sollte ein Unternehmen bei einer Patentübersetzung achten? Auf Übersetzer, die sowohl die Technik als auch das rechtliche Gewicht der Ansprüche verstehen, auf die Revision jedes Textes durch eine zweite qualifizierte Fachkraft, auf einheitliche Terminologie in der gesamten Patentfamilie und auf einen Partner, der sich nach den Fristen Ihres Patentanwalts richtet. Genau nach diesem Prozess arbeitet DEMA Solutions.

Engineer reviewing technical drawings for a patent application

Für wen dieser Leitfaden ist

Dieser Leitfaden richtet sich an alle, die ein Patent von den Notizen des Erfinders bis zum Schutz in mehreren Ländern begleiten und dafür sorgen müssen, dass jede Sprachfassung bei jedem Schritt mit dem Original übereinstimmt. Vielleicht verantworten Sie als IP-Manager bei einem Maschinenbauer oder Medizintechnikhersteller ein Portfolio, das jedes Quartal ein Stück wächst. Vielleicht sind Sie Entwicklungsleiter und sollen die englische oder italienische Fassung einer Beschreibung prüfen, die Sie selbst auf Deutsch verfasst haben. Oder Sie sind Patentanwältin oder Patentanwalt, in einer Kanzlei oder im Unternehmen, und brauchen einen Übersetzungspartner, der pünktlich liefert und Ihnen bei der Durchsicht keine zusätzliche Arbeit macht.

Im Mittelpunkt steht hier die Übersetzung selbst: wann sie nötig ist, warum sie sich von anderer technischer Arbeit unterscheidet, wovon der Preis abhängt und wie sich die Verantwortung sinnvoll verteilt. Vorab ein wichtiger Punkt: Ein Übersetzungsdienstleister übersetzt. Die Anmeldung, die rechtliche Strategie und die Vertretung vor den Patentämtern bleiben bei Ihrem Patentanwalt oder Ihrer Patentabteilung.

Wann ein Patent übersetzt werden muss

Im Lauf seines Lebens wird ein Patent zu mehreren Zeitpunkten übersetzt, jedes Mal mit eigenem Zweck und eigener Frist. Für Unternehmen im deutschsprachigen Raum sieht dieser Ablauf in einigen Punkten anders aus.

Auslandsanmeldungen auf Basis einer Prioritätsanmeldung. Wer zuerst im eigenen Land anmeldet und den Schutz innerhalb des Prioritätsjahres auf andere Länder ausdehnt, braucht die Anmeldung in der Sprache jedes Amtes, an das er sich wendet. Für viele Hersteller ist das der erste Moment echten Zeitdrucks, denn das Prioritätsjahr hat ein festes Ende, und die Entscheidung, wo angemeldet wird, fällt oft spät. Für eine deutschsprachige Erstanmeldung heißt das meist, ein Patent übersetzen zu lassen, ins Englische oder in die Sprache des Zielmarkts.

Die Ansprüche bei Erteilung eines europäischen Patents. Deutsch ist eine der drei Amtssprachen des Europäischen Patentamts. Ein deutsches Unternehmen kann ein europäisches Patent daher vollständig auf Deutsch anmelden und verfolgen. Nach Angaben des EPA wird der Anmelder jedoch vor der Erteilung nach Regel 71(3) EPÜ aufgefordert, innerhalb von vier Monaten eine Übersetzung der Ansprüche in die beiden Amtssprachen einzureichen, die nicht Verfahrenssprache sind. Ist Deutsch die Verfahrenssprache, werden die Ansprüche also auf Englisch und Französisch benötigt; bei einem Verfahren auf Englisch entsprechend auf Französisch und Deutsch. Der Text ist kurz, aber er bestimmt den Schutzumfang, und die Frist beginnt mit der Mitteilung über die beabsichtigte Erteilung.

Validierung in den Vertragsstaaten. Nach der Erteilung wirkt ein europäisches Patent in den Staaten, in denen es validiert wird, und manche Staaten verlangen dafür eine Übersetzung. Das Londoner Übereinkommen hat diese Anforderungen deutlich reduziert. Nach Angaben des EPA verzichten Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich, die Schweiz, Irland, Belgien, Luxemburg, Liechtenstein und Monaco vollständig auf eine Übersetzung. Ein auf Englisch oder Französisch erteiltes europäisches Patent wirkt in Deutschland also ohne deutsche Übersetzung. Andere beigetretene Staaten wie die Niederlande, Dänemark, Schweden oder Finnland können lediglich eine Übersetzung der Ansprüche in eine ihrer Sprachen verlangen, sofern das Patent in der von ihnen vorgeschriebenen Sprache vorliegt. Italien und Spanien sind dem Übereinkommen nicht beigetreten, und laut den nationalen Rechtstabellen des EPA verlangen beide weiterhin eine Übersetzung der Patentschrift in ihre Landessprache, jeweils innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung des Hinweises auf die Erteilung. In Spanien wird diese Übersetzung beim nationalen Patentamt OEPM eingereicht, zusammen mit einer Kopie der Zeichnungen. Für deutsche Hersteller, die ihre Maschinen oder Geräte in Italien und Spanien verkaufen, ist das häufig der Punkt, an dem eine vollständige Patentschrift aus dem Deutschen ins Italienische und Spanische übertragen werden muss, unter knapper Frist.

Das Einheitspatent. Nach Angaben des EPA muss einem Antrag auf einheitliche Wirkung während eines Übergangszeitraums eine vollständige Übersetzung der Patentschrift beigefügt werden: ins Englische, wenn das Verfahren auf Deutsch oder Französisch geführt wurde, und in eine andere Amtssprache der EU, wenn es auf Englisch geführt wurde. Nach der zugrunde liegenden EU-Verordnung hat diese Übersetzung keine Rechtswirkung und dient nur der Information; der Übergangszeitraum endet spätestens zwölf Jahre nach dem Beginn der Anwendung der Verordnung. Da der Antrag kurz nach der Erteilung zu stellen ist, läuft diese Übersetzung oft parallel zu den Validierungsübersetzungen für die Staaten, die das Einheitspatent nicht abdeckt.

Nationale und regionale Phase einer PCT-Anmeldung. Laut WIPO muss der Eintritt in die nationale Phase bei der Mehrheit der PCT-Ämter vor Ablauf des 30. Monats ab dem Prioritätsdatum erfolgen, und dazu kann die Einreichung von Übersetzungen der Anmeldung gehören. Wer seine PCT-Anmeldung auf Deutsch eingereicht hat, braucht für jedes Amt mit einer anderen Amtssprache eine übersetzte Fassung. Bei mehreren Regionen zugleich kann das den vollständigen Text in mehreren Sprachen innerhalb weniger Wochen bedeuten.

Einspruch, Verletzungsverfahren und Lizenzen. Hier entstehen eigene Anforderungen: das Patent selbst, die entgegengehaltenen Dokumente, technische Nachweise und Korrespondenz, gelesen von Richtern, der Gegenseite und Sachverständigen. Genauigkeit und Rückverfolgbarkeit zum Original zählen hier ebenso viel wie bei der Anmeldung.

Stand der Technik und Freedom to Operate. Vor einer Anmeldung oder einer Markteinführung müssen Ingenieure und Patentanwälte Patente verstehen, die in Sprachen verfasst sind, die sie nicht lesen. Ziel ist hier das Verständnis, und der Aufwand kann geringer ausfallen.

In jedem dieser Fälle legen Gesetz oder Verfahren die Termine fest, nicht der Übersetzer. Die Anforderungen ändern sich zudem und unterscheiden sich von Amt zu Amt. Die aktuell geltenden Regeln sollte daher immer der Patentanwalt bestätigen, der die Akte betreut. Ein Partner, der die Abfolge kennt, hilft bei der Planung, entscheidet aber nie, was das Gesetz verlangt.

Was die Patentübersetzung von anderen Fachübersetzungen unterscheidet

Patente zu übersetzen ist technische Übersetzung mit rechtlichen Folgen. Ingenieure lesen die Beschreibung, um die Erfindung zu verstehen; Patentanwälte, Prüfer und Gerichte lesen die Ansprüche, um zu entscheiden, was geschützt ist. Der übersetzte Text muss für beide Lesergruppen zugleich funktionieren.

Das größte Gewicht tragen die Ansprüche. Jedes Wort in einem Anspruch erweitert oder verengt den Schutzbereich. „Umfassend“ und „bestehend aus“ sind nicht austauschbar, ein Singular ist kein Plural, und ein Adjektiv, das von einem Substantiv zum anderen wandert, kann verändern, was der Anspruch abdeckt. Im Deutschen kommt hinzu, dass lange Komposita und die typische zweiteilige Anspruchsform mit Oberbegriff und kennzeichnendem Teil („dadurch gekennzeichnet, dass“) beim Übertragen in andere Sprachen sauber aufgelöst werden müssen, ohne die Zuordnung der Merkmale zu verschieben. Ein Übersetzer, der einen Anspruch in flüssigere Prosa glättet, schreibt vielleicht einen schöneren Satz und ein schlechteres Patent. Bei Ansprüchen geht es um Treue zu Struktur und Bedeutung, auch zu bewusst weiten oder sperrigen Formulierungen, die der Verfasser aus gutem Grund gewählt hat.

Die zweite Anforderung ist die Übereinstimmung mit dem Original. Übersetzte Patente werden von Prüfern, Einsprechenden und Gerichten mit dem Ausgangstext verglichen. Wer Klarheit hinzufügt, die im Original nicht steht, oder eine scheinbar überflüssige Einschränkung weglässt, schafft eine Lücke zwischen den Fassungen, die später jemand auszunutzen versuchen könnte. Die Übersetzung soll sagen, was das Original sagt, nicht mehr und nicht weniger.

Drittens verbinden Patente zwei Register. Die Beschreibung eines Industrieventils oder eines chirurgischen Klammernahtgeräts verwendet das Vokabular ihres Fachgebiets, die Ansprüche und formalen Teile dagegen die festen Formulierungen der Patentsprache. Ein guter Patentübersetzer beherrscht beides: Er weiß, was eine Lagerbuchse oder ein Trokar ist, und er kennt die üblichen Formulierungen von Ansprüchen in der Zielsprache.

Viertens muss die Terminologie in der ganzen Familie halten. Dasselbe Bauteil braucht denselben Namen in der Prioritätsanmeldung, der europäischen Anmeldung, den Texten der nationalen Phase und jeder späteren Teilanmeldung. Was in einem einzelnen Dokument harmlos wirkt, wird zum Problem, wenn jemand die Fassungen Jahre später vergleicht.

Schließlich gibt es formale Anforderungen. Die Bezugszeichen müssen mit den Zeichnungen übereinstimmen, Nummerierung und Rückbezüge der Ansprüche müssen die Übersetzung unverändert überstehen, und jedes Amt hat eigene Regeln zur Darstellung.

Ansprüche, Beschreibung und Zeichnungen: wie jeder Teil behandelt wird

Die Ansprüche werden mit größter Sorgfalt übersetzt und Begriff für Begriff gegen den Ausgangstext revidiert. Geprüft wird der Bezug auf zuvor eingeführte Merkmale: Wird in Anspruch 1 „ein Ventil“ eingeführt, muss es in den folgenden Ansprüchen auch in der Zielsprache „das Ventil“ heißen. Bei Übersetzungen aus dem Deutschen ins Englische, Italienische oder Spanische ist das besonders wichtig, weil sich Artikel und Genus anders verhalten und der Rückbezug in jeder Sprache neu hergestellt werden muss. Die Abhängigkeiten zwischen den Ansprüchen werden überprüft, und jedes technische Merkmal des Ausgangsanspruchs muss in der Übersetzung wiederzufinden sein. Lässt sich ein Begriff in einem Anspruch auf zwei Arten lesen, ist der richtige Schritt eine Rückfrage an den Patentanwalt und nicht eine stillschweigende Entscheidung.

Die Beschreibung ist länger und vielfältiger: Stand der Technik, Zusammenfassung, ausführliche Ausführungsbeispiele und oft Beispiele oder Versuchsdaten. Hier zählt das Fachwissen am meisten, denn die Beschreibung erklärt die Erfindung in technischen Begriffen und stützt jedes Merkmal der Ansprüche. Ihre Terminologie muss zu den Ansprüchen passen. Deshalb übersetzt idealerweise dieselbe Fachkraft beide Teile, oder beide werden zumindest auf Grundlage derselben freigegebenen Terminologieliste übersetzt.

Die Zeichnungen enthalten meist wenig Text, aber dieser Text zählt. Die Bezugszeichen müssen exakt mit der Beschreibung übereinstimmen, und Beschriftungen, Legenden oder Texte in Ablaufdiagrammen müssen übersetzt und wieder in die Abbildung eingesetzt werden. Das ist ebenso Layoutarbeit wie Übersetzung, und am zuverlässigsten erledigen sie Menschen, die täglich mit Grafikdateien arbeiten. Unser Desktop Publishing deckt diesen Schritt intern ab, sodass übersetzte Abbildungen passend zum Text zurückkommen und nicht als Einzelteile, die später jemand zusammensetzen muss.

Professional reviewing a translated patent document

Eine Patentfamilie einheitlich halten

Die meisten Hersteller bauen Patentfamilien auf: eine Prioritätsanmeldung, eine europäische oder PCT-Anmeldung, Fassungen für die nationale Phase, Teilanmeldungen und später Verbesserungspatente zum selben Produkt. Die Texte überschneiden sich stark, und dieselben Begriffe kehren über Jahre wieder.

Zwei Ressourcen halten diese Einheitlichkeit unter Kontrolle. Ein Translation Memory speichert jeden freigegebenen Satz mit seiner Übersetzung. Wiederholt eine Teilanmeldung lange Passagen der Stammanmeldung, werden diese Passagen erkannt und in der freigegebenen Formulierung übernommen, statt mit kleinen Abweichungen neu übersetzt zu werden. Wie dieser Speicher aufgebaut wird und wie sich frühere, anderswo erstellte Übersetzungen mit ihren Originalen abgleichen lassen, damit sie nicht verloren gehen, beschreiben wir auf unserer Seite zu Translation Memory und Alignment.

Eine Terminologiedatenbank, also ein Glossar, hält die vereinbarte Übersetzung jedes Schlüsselbegriffs fest, ebenso die Begriffe, die vermieden werden sollen. Für eine Patentfamilie lohnt es sich, sie früh anzulegen, idealerweise mit Beiträgen von Erfinder und Patentanwalt, denn ein Begriff, der in der ersten Anmeldung gewählt wurde, lässt sich später kaum noch ändern. Was dazu gehört, erklärt unsere Seite über Terminologiemanagement und Glossare.

Ein oft übersehener Vorteil: Die Begriffe in Ihren Patenten sind meist dieselben wie in Ihren Betriebsanleitungen und Servicedokumenten. Teilen sich beide eine Terminologiedatenbank, begegnen Ingenieur, Kunde und Gericht demselben Namen für dasselbe Bauteil. Hersteller, die ihre Produktinhalte bereits so organisieren, etwa mit unseren Übersetzungen für die Fertigungsindustrie, können ihre Patente in dieselbe Struktur einbinden.

Maschinelle Übersetzung und Patente

Maschinelle Übersetzung hat in der Patentarbeit eine echte, aber begrenzte Rolle.

Hilfreich ist sie beim Verstehen. Bei einer Recherche zum Stand der Technik oder einer Freedom-to-Operate-Analyse muss ein Ingenieur oft viele Dokumente in fremden Sprachen sichten, nur um zu entscheiden, welche eine genauere Prüfung verdienen. Ein maschineller Entwurf kann Relevantes von Irrelevantem trennen, sofern alle Beteiligten ihn als Lesehilfe behandeln. Stellt sich ein Dokument als wichtig heraus, sollten die Passagen, auf die man sich stützen wird, von qualifizierten Fachübersetzern übersetzt und revidiert werden.

Keinesfalls ersetzen darf sie einen qualifizierten Übersetzer und Revisor bei allem, was eingereicht, zitiert oder in einem Verfahren vorgebracht wird. Maschinelle Ergebnisse lesen sich flüssig, und gerade das macht ihre Fehler schwer erkennbar: eine verlorene Verneinung, ein Singular, der zum Plural wird, ein „im Wesentlichen“, das verschwindet, oder ein Begriff, der im selben Anspruchssatz dreimal unterschiedlich übersetzt wird. In einer Betriebsanleitung sind das Fehler; in einem Anspruch können sie den Schutzumfang verändern. Für eingereichte Texte bleibt die menschliche Übersetzung mit vollständiger Revision der Maßstab, und jede maschinelle Unterstützung muss innerhalb dieses Prozesses stattfinden, statt ihn zu ersetzen. Wo wir diese Grenze für die gesamte technische Dokumentation ziehen, beschreibt unser Beitrag Übersetzung mit KI oder durch Menschen.

Wovon die Kosten einer Patentübersetzung abhängen

Einen Einheitspreis für ein Patent gibt es nicht, weil Patente sehr unterschiedlich sind. Wer weiß, welche Faktoren die Kosten bewegen, kann besser budgetieren und Angebote verschiedener Anbieter auf derselben Grundlage vergleichen.

Der offensichtlichste Faktor ist der Umfang, und den größten Teil macht meist die Beschreibung aus: Lange Ausführungsbeispiele, viele Beispiele oder umfangreiche Tabellen kosten mehr als ein kurzes mechanisches Patent mit wenigen Abbildungen. Auch die Zahl der Ansprüche spielt eine Rolle, denn Ansprüche verdienen die sorgfältigste Revision.

Sprachpaar und Fachgebiet wirken sich ebenfalls aus. Für manche Kombinationen gibt es weniger qualifizierte Patentübersetzer, und hoch spezialisierte Gebiete, etwa bestimmte chemische oder medizinische Technologien, verkleinern den Kreis weiter. Dringlichkeit hat ihren eigenen Preis: Eine vollständige Übersetzung für die nationale Phase, die wenige Tage vor Fristablauf angefragt wird, verlangt mehr Menschen, die parallel arbeiten, und mehr Koordination, damit ihre Terminologie einheitlich bleibt.

Wiederverwendung wirkt in die andere Richtung. Enthält ein Translation Memory bereits die Stammanmeldung oder frühere Mitglieder der Familie, müssen wiederholte Passagen nicht neu übersetzt werden, was Kosten und Zeit spart. Das ist einer der stärksten Gründe, Patentarbeit über Jahre bei einem Partner und in einem Speicher zu bündeln. Und schließlich: Zeichnungen, deren Text in Grafikdateien ersetzt werden muss, oder Lieferungen in einem bestimmten, vom Amt vorgeschriebenen Layout bedeuten zusätzliche DTP-Arbeit, die offen angeboten und nicht erst später entdeckt werden sollte.

Für ein Angebot schicken Sie am besten den tatsächlichen Text in einem bearbeitbaren Format, dazu die Zielsprachen, die Frist und frühere Übersetzungen aus derselben Familie. Unser Leitfaden zu den Unterlagen, die Ihr Übersetzungsanbieter für ein genaues Angebot braucht, wurde zwar für technische Handbücher geschrieben, die Grundsätze gelten aber ebenso für Patente.

Zusammenarbeit mit Ihrem Patentanwalt

Ein Übersetzungsprojekt für Patente läuft am besten, wenn alle ihre Rolle kennen. Der Patentanwalt entscheidet, was wo und bis wann einzureichen ist, und reicht es ein. Der Übersetzungspartner übersetzt, revidiert und liefert in der vereinbarten Form. Der Erfinder oder ein Entwicklungsingenieur ist oft die beste Person, um technische Begriffe zu bestätigen. Wer das früh klärt, vermeidet typische Probleme: eine Datei, mit der die Kanzlei nicht arbeiten kann, einen kurz vor Schluss geänderten Begriff oder eine Frist, die niemand weitergegeben hat.

Senden Sie nach Möglichkeit bearbeitbare Ausgangsdokumente statt eingescannter PDFs, die Zeichnungen als eigene Dateien und vorhandene Glossare oder frühere Übersetzungen aus derselben Familie.

Nennen Sie dem Übersetzungspartner den tatsächlichen Liefertermin und die Einreichungsfrist getrennt. Eine Übersetzung, die am Tag der Einreichung eintrifft, lässt dem Patentanwalt keinen Raum für die eigene Durchsicht. Zeit für diese Durchsicht einzuplanen, und für den Erfinder, um die Schlüsselbegriffe in den Ansprüchen zu prüfen, ist der einfachste Weg, die Qualität dessen zu sichern, was eingereicht wird.

Vereinbaren Sie schließlich, wie mit Rückfragen umgegangen wird. Ein guter Übersetzer findet Unklarheiten im Ausgangstext, etwa einen Begriff, der in zwei Bedeutungen verwendet wird, oder ein Bezugszeichen, das nicht zur Zeichnung passt. Solche Punkte gehören als Rückfrage zum Patentanwalt und dürfen nicht stillschweigend in der Übersetzung aufgelöst werden.

Was Sie fragen sollten, bevor Sie Patentübersetzer beauftragen

Wenn Sie Anbieter vergleichen, fragen Sie zuerst, wer Ihr Patent übersetzt und wer es revidiert und welches Fachwissen beide für Ihr Gebiet mitbringen. Ein Maschinenbaupatent und ein Medizintechnikpatent verlangen unterschiedliche Kenntnisse, und Sie sollten erfahren, wie die Fachkräfte nach der Technologie ausgewählt werden und nicht nur nach dem Sprachpaar.

Fragen Sie dann, wie Ansprüche anders behandelt werden als die Beschreibung. Ein Anbieter mit echter Patenterfahrung beschreibt eine Revision Begriff für Begriff gegen den Ausgangstext, Prüfungen von Rückbezügen und Nummerierung sowie einen klaren Weg für Rückfragen an Ihren Patentanwalt. Fragen Sie, wie die Terminologie über mehrere Jahre in einer Familie einheitlich bleibt und wem das Translation Memory und das Glossar gehören, die aus Ihren Patenten entstehen, damit Ihre freigegebenen Formulierungen in jedem Fall bei Ihnen bleiben.

Fragen Sie nach der Vertraulichkeit. Unveröffentlichte Anmeldungen gehören zu den sensibelsten Dokumenten eines Unternehmens. Sie sollten wissen, wie Dateien ausgetauscht und gespeichert werden, wer Zugriff hat und welche Verpflichtungen die Übersetzer unterschrieben haben. Fragen Sie außerdem, wie Zeichnungen und Abbildungen bearbeitet werden und ob diese Arbeit intern erfolgt oder weitergegeben wird.

Fragen Sie schließlich nach beglaubigten Übersetzungen. Manche Ämter oder Gerichte verlangen eine beglaubigte oder beeidigte Übersetzung, andere nicht. Ein verlässlicher Anbieter erklärt, was er bei Bedarf liefern kann, und verspricht keine Beglaubigung, die Ihr Patentanwalt gar nicht angefordert hat. Weitere Fragen für einen strukturierten Vergleich finden Sie in unserem Leitfaden zur Frage, wie Sie ein technisches Übersetzungsbüro auswählen.

Wie DEMA Solutions mit Patenten arbeitet

Wir unterstützen Rechtsabteilungen, Kanzleien, Patentfachleute und Unternehmensteams mit juristischer Fachübersetzung, beglaubigten oder beeidigten Abläufen, wo diese erforderlich sind, Vertraulichkeit und einer auf das jeweilige Dokument abgestimmten Prüfung. Patente gehören zu den Dokumentarten, die wir bearbeiten, und unsere Seite über juristische und beeidigte Übersetzungen beschreibt diesen Bereich als Ganzes. Unsere Kernkunden sind Hersteller von Maschinen, Industrieanlagen und Medizinprodukten. Patente aus diesen Gebieten liegen deshalb nah an der technischen Dokumentation, die wir jeden Tag übersetzen. Wie wir mit Kanzleien und Rechtsabteilungen zusammenarbeiten, zeigen unsere Übersetzungsdienste für die Rechtsbranche.

Jedes Projekt folgt unserem nach ISO 17100 zertifizierten Prozess: Eine zweite qualifizierte Fachkraft revidiert jede Übersetzung vor der Lieferung. Für jeden Kunden führen wir ein Translation Memory und eine Terminologiedatenbank, sodass die für eine Anmeldung vereinbarte Terminologie in der gesamten Familie erhalten bleibt. Unser internes DTP-Team bearbeitet Abbildungen und Zeichnungen, und unsere Teams in Italien, Serbien und Spanien arbeiten zusammen, wenn ein Projekt mehrere Sprachen gleichzeitig betrifft, etwa wenn ein deutsches Patent für die Validierung in Italien und Spanien und zugleich für ein Einheitspatent ins Englische übersetzt werden muss.

Wir sagen auch klar, was wir nicht tun. Wir übersetzen; wir melden keine Patente an, erteilen keine Rechtsberatung und vertreten keine Kunden vor Patentämtern. Für die Anmeldung bleibt Ihr Patentanwalt oder Ihre Patentabteilung verantwortlich, und wir richten unsere Arbeit nach deren Fristen und Durchsicht aus. Wer sich vorab einen Überblick verschaffen möchte, findet die wichtigsten Punkte in unserem kostenlosen Report zur Patentübersetzung, in einer Form, die Sie direkt mit Ihrem Team teilen können.

Wo TUBE ins Spiel kommt

Für Hersteller, deren Patentfamilien stetig wachsen, ist TUBE die Lösung, die jede neue Anmeldung an die Formulierungen bindet, die Sie bereits freigegeben haben. Ihr Glossar und Ihr Translation Memory steuern jede maschinelle Übersetzung, die im Prozess eingesetzt wird, und jede freigegebene Übersetzung fließt in einen Speicher, der Ihnen gehört.

Häufige Fragen

Auf Übersetzer mit Kenntnissen im jeweiligen Fachgebiet und in der Formulierung von Ansprüchen, auf die Revision jedes Textes durch eine zweite qualifizierte Fachkraft, auf einheitliche Terminologie in der gesamten Patentfamilie, auf sorgfältigen Umgang mit Zeichnungen und Bezugszeichen, auf klare Vertraulichkeitsregeln und auf eine Arbeitsweise, die zu den Fristen und der Durchsicht des Patentanwalts passt.

Das hängt vom jeweiligen Amt ab. Manche nationalen Ämter akzeptieren eine Übersetzung ohne Beglaubigung, während andere, oder Gerichte in späteren Verfahren, bestimmte formale Anforderungen stellen können. Ihr Patentanwalt bestätigt, was das betreffende Amt zum Zeitpunkt der Einreichung verlangt.

Das hängt vom Umfang der Beschreibung, der Zahl der Ansprüche, dem Sprachpaar, dem Fachgebiet und davon ab, wie viel sich aus früheren Übersetzungen derselben Familie wiederverwenden lässt. Einzuplanen ist außerdem Zeit für die Revision und für die eigene Durchsicht des Patentanwalts. Wer die Einreichungsfrist früh mitteilt, hat die meisten Möglichkeiten.

Die Ansprüche, weil sie den Schutzumfang festlegen. Wortlaut, Struktur, Nummerierung und Rückbezüge müssen exakt dem Original entsprechen, und Unklarheiten sollten mit dem Patentanwalt geklärt und nicht in der Übersetzung aufgelöst werden.

Maschinelle Übersetzung kann Ingenieuren und Patentanwälten helfen, fremdsprachigen Stand der Technik zu verstehen oder Dokumente bei einer Freedom-to-Operate-Analyse zu sichten. Für alles, was eingereicht oder in einem Verfahren verwendet wird, sollten ein qualifizierter Übersetzer und ein zweiter Revisor den Text erstellen und prüfen.

Nach Angaben des EPA nein: Deutschland gehört zu den Staaten, die nach dem Londoner Übereinkommen vollständig auf eine Übersetzung verzichten. Anders ist es zum Beispiel in Italien und Spanien, die weiterhin eine Übersetzung in ihre Landessprache verlangen. Welche Anforderungen für Ihr Patent konkret gelten, bestätigt Ihr Patentanwalt.

Nein. Die Anmeldung und die gesamte Kommunikation mit dem Patentamt übernehmen der Patentanwalt oder die Patentabteilung des Unternehmens. Der Übersetzungsdienstleister liefert die übersetzten Texte im vereinbarten Format und rechtzeitig für die Durchsicht durch den Patentanwalt.

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Am einfachsten beginnen Sie mit einem einzigen Patent. Senden Sie uns ein Patent oder eine Anmeldung mit den Zielsprachen und der Einreichungsfrist, dazu frühere Übersetzungen aus derselben Familie, und wir zeigen Ihnen, wie wir Ansprüche, Terminologie und Zeichnungen behandeln würden. Wenn Sie lieber zuerst lesen möchten, laden Sie unseren kostenlosen Patent-Report herunter.

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Sagen Sie uns, was Sie brauchen, und wir melden uns mit passenden Lösungen bei Ihnen.

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